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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Revaj Mietpark

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen (AGMB)

Revaj Mietpark
Altburgersteige 12
75365 Calw

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Revaj Mietpark (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Baumaschinen, Minibaggern, Anhängern, Gerüsten sowie sonstigen Maschinen, Geräten und Zubehör.

Die Bedingungen gelten gegenüber Privatkunden (Verbrauchern) und Gewerbekunden (Unternehmern).

2. Vertragsabschluss

Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche, elektronische, telefonische oder mündliche Bestätigung des Vermieters sowie spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes zustande.

Der Vermieter ist berechtigt, vor Vertragsabschluss einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder geeignete Unternehmensnachweise zu verlangen.

3. Mietgegenstand

Der Mietgegenstand wird in betriebsbereitem Zustand übergeben.

Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übernahme auf offensichtliche Mängel, Schäden und Vollständigkeit zu prüfen.

Spätere Reklamationen hinsichtlich offensichtlicher Mängel können nicht berücksichtigt werden.

4. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.

Angefangene Miettage gelten als volle Miettage, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

5. Lieferung und Abholung

Auf Wunsch übernimmt Revaj Mietpark die Lieferung und/oder Abholung des Mietgegenstandes.

Die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert berechnet.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Zufahrt zum Einsatzort ausreichend befestigt und zugänglich ist.

6. Nutzung der Mietgegenstände

  • Bestimmungsgemäße Nutzung der Geräte
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
  • Beachtung der Bedienungsanleitungen
  • Sorgfältiger Umgang mit den Mietgegenständen
  • Einsatz nur geeigneter und eingewiesener Personen
  • Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften

Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

7. Besondere Bestimmungen für Bagger und Baumaschinen

Baumaschinen dürfen ausschließlich von fachlich geeigneten Personen bedient werden.

Der Mieter trägt die Verantwortung für die sichere Bedienung sowie die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften.

Kraftstoff, Schmiermittel und Betriebsstoffe sind vom Mieter zu tragen.

Maschinen sind vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für Betankung und Bearbeitung berechnet.

8. Besondere Bestimmungen für Gerüste

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße und sichere Verwendung des Gerüstes verantwortlich.

Auf- und Abbau haben unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen.

Veränderungen an der Konstruktion sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.

9. Besondere Bestimmungen für Anhänger

Der Mieter hat vor Fahrtantritt die Eignung seines Zugfahrzeuges sicherzustellen.

Die Verantwortung für Ladungssicherung, Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und zulässiger Gewichte liegt beim Mieter.

Bußgelder, Gebühren und sonstige Kosten aufgrund von Verkehrsverstößen trägt ausschließlich der Mieter.

10. Reinigung

Der Mietgegenstand ist besenrein zurückzugeben.

Bei starker Verschmutzung können zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden.

11. Schäden und Mängel

Während der Mietzeit auftretende Schäden oder technische Defekte sind unverzüglich zu melden.

Für Schäden durch Fehlbedienung, Fahrlässigkeit, Überlastung oder unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter.

12. Diebstahl und Verlust

Bei Diebstahl, Verlust oder Vandalismus ist unverzüglich die Polizei zu verständigen und der Vermieter zu informieren.

Der Mieter haftet für den entstandenen Schaden, soweit kein Versicherungsschutz besteht.

13. Versicherung

Für einzelne Mietgegenstände kann ein Maschinenbruch- oder Mietversicherungsschutz bestehen.

Versicherungsbedingte Selbstbeteiligungen trägt der Mieter.

14. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmietung vereinbarten Preise.

Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Vermieter kann eine Kaution verlangen.

15. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

16. Kündigung

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn Mietzahlungen ausbleiben oder der Mietgegenstand vertragswidrig genutzt wird.

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Unternehmer ist Gerichtsstand Calw.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.